Zuschuss für Unternehmensberatung in Zeiten der CORONAVIRUS-Pandemie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die bestehende „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Modul für Corona betroffene KMU und Freiberufler im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Hiermit leistet der Bund schnelle und unbürokratische finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung. Unsere Unternehmensberatungsleistungen können nun in Höhe von 100% bezuschusst werden. Die Änderungen der Rahmenrichtlinien tritt am 03.04.2020 in Kraft und läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2020.

Die Wirtschaft ist durch die Corona-Virus-Pandemie besonders betroffen. Es wurden geänderte Öffnungszeiten auferlegt und viele Geschäfte sogar geschlossen. Kunden fallen weg und Mitarbeiter müssen in Kurzarbeit gehen. All das hat weitreichende wirtschaftliche Folgen. Um dies entgegenzutreten werden Unternehmensberatungen nun gefördert, denn ein externer Unternehmensberater kann Ihnen vielfältig Hilfestellung geben, egal ob Sie neue Geschäftsfelder suchen, Ihre Geschäfte umstellen/digitalisieren sollten oder aber auch wie Sie Ihre Liquidität wiederherstellen können.
Es wurden folgende Änderungen getroffen:
- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.
- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt.
- Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.
- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.
- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Wie und wo stelle ich einen Antrag auf „Zuschuss für eine Beratungsleistung“?
Anträge können über die Homepage der Leitstelle Köln gestellt werden. Zudem wird auf der Homepage der Leitstelle Köln das Merkblatt des BAFA –ausführliche Darstellung zu den Änderungen der Richtlinie „Vom Coronavirus betroffene Unternehmen“ – zur Verfügung gestellt.
Wichtig! Bereits vor der Änderung gestellte Anträge sind von dieser Regelung nicht betroffen. Insbesondere Unternehmen, die sich bereits vor der Corona-Krise in Schwierigkeiten befunden haben (Unternehmen in Schwierigkeiten) können nur einen Antrag als Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) im Rahmen der regulären Richtlinie stellen.
Sie benötigen in dem Formular unsere Berater ID. Diese bekommen Sie auf Anfrage.
Gerne leisten wir Ihnen auch Hilfestellung beim Ausfüllen des Antrages.
Telefon: 02191 — 690 60 71 oder licht@wobkom.de
100% Förderung für Beratungsleistungen beendet (Nachtrag 03.06.2020)
Aufgrund der großen Nachfrage für das spezielle Fördermodul sind die vorgesehenen Mittel bereits ausgeschöpft, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung aus dem Corona-Sondermodul wurde deshalb vorzeitig eingestellt. Daher kann das BAFA vorerst nur einen Antrag bewilligen und die Förderung an den Berater auszahlen, wenn für diesen Antrag bereits eine Inaussichtstellung vorliegt und Sie einen förderfähiger Verwendungsnachweis eingereicht haben. Wie in jedem Förderprogramm stehen die Bewilligungen und damit die Auszahlungen unter dem Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel.
Quelle: (Merkblatt zur Richtlinienergänzung zum Programm Förderung unternehmerischen Know-how)
Wir von der wobkom beraten sie dennoch gerne über eventuelle Fördermöglichkeiten. Je nach Fall kann man prüfen ob 50% oder 80% Förderung möglich wären. Kontaktieren Sie uns gerne!