In diesem Beitrag möchten wir auf die Corona-Soforthilfen in den einzelnen Ländern eingehen. Sie erhalten eine Übersicht mit Informationen wer für die Soforthilfe berechtigt ist und was die Vorrausetzungen für Selbige sind. Außerdem erfahren Sie in diesem Beitrag wie hoch die Soforthilfen für Unternehmen sind. Dabei erfahren Sie auch wie diese Beantragt werden und wie es mit der Zurückzahlung aussieht. [Stand:30.03.2020]

Corona-Soforthilfe
Wer ist für die Soforthilfen berechtigt und was sind die Voraussetzungen dafür:
- Anträge können von gewerblichen und Sozialunternehmen, von Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
- Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten sind nur insoweit antragsberechtigt, als dass sie mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten.
- Liquiditätsengpässe oder Umsatzeinbrüche, die bereits vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:
- 9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Rückzahlung:
- Die Soforthilfe des Landes Baden-Württemberg muss nicht zurückerstattet werden.
Beantragung:
- Anträge können ab dem 25.03.2020 (Mittwochabend) vollelektronisch gestellt werden. Die Anträge müssen bei den zuständigen Kammern (IHK, Handwerkskammer) eingereicht werden.
Härtefallfond
Antragsberechtigte:
- Selbstständige und mittelständische Unternehmen bis 50 Beschäftigte
Höhe der Soforthilfe in Baden-Württemberg:
- bis zu 15.000 Euro
Beantragung:
- Der Härtefallfond ist in Planung. Anträge sollen ab Ende KW 13 gestellt werden können.
Corona-Soforthilfe Selbstständige und Freiberufler in Bayern
Wer ist für die Soforthilfen berechtigt und was sind die Voraussetzungen dafür:
- Der Zuschuss richtet sich an gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
- Voraussetzung ist ein akuter Liquiditätsengpass. Das bedeutet, dass keine (ausreichende) Liquidität vorhanden ist, um z. B. laufende Verpflichtungen zu zahlen.
- Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen.
Höhe der Soforthilfe im Freistaat Bayern:
- Bis zu 5 Erwerbstätige: 5.000 Euro
- Bis zu 10 Erwerbstätige: 7.500 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige: 15.000 Euro
- Bis zu 250 Erwerbstätige: 30.000 Euro
Rückzahlung:
- Die Soforthilfe in Bayern muss nicht zurückgezahlt werden.
Beantragung:
- Förderantrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E‑Mail oder Post an die zuständige Bewilligungsbehörde schicken. Die für Sie zuständige Behörde finden Sie hier.
- Anträge werden schnell bearbeitet und die Zahlung erfolgt zeitnah auf das Konto des Antragsstellers.
Corona-Soforthilfe (I) für für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter)
Was wird getan:
- Zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 500.000 Euro mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren. In Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro (Zinssatz 4,0 % p. a.)
Wie wird die Corona-Soforthilfe beantragt:
- Der Antrag muss bei der Investitionsbank Berlin gestellt werden.
Soforthilfe (II) für Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
Wer ist für den Antrag berechtigt:
- Klein- und Kleinstunternehmen mit maximal 5 Beschäftigten sowie Freiberufler und Soloselbständige vor allem aus den Bereichen Gesundheit, Gleichstellung, Handel und Dienstleistung, Jugend und Bildung, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Tourismus.
Höhe der Soforthilfe in Berlin:
- Steht noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. Insgesamt stehen für das laufende Jahr 100 Millionen Euro dafür zur Verfügung.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Für die Soforthilfe II kann noch kein Antrag gestellt werden. Sobald das möglich ist, erfahren Sie es hier.
Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler
Wer ist für die Soforthilfen berechtigt und was sind die Voraussetzungen dafür:
- Gewerbliche Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige), die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Höhe der Soforthilfe in Brandenburg:
- Bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro
- Bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro
- Bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro
- Bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro
- Bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro
Wie sieht es mit der Zurückzahlung der Soforthilfen aus?
- Die Soforthilfe in Brandenburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie wird die Corona-Soforthilfe beantragt?
- Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Die Antragsstellung ist ab Mitte KW 13 (25.03.2020) möglich.
Das Corona-Soforthilfeprogramm
Was wird getan:
- Liquiditätszuschüsse zur Bewältigung der laufenden Kosten.
Wer ist für den Antrag berechtigt und was sind die Voraussetzungen?
- Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven.
Höhe der Soforthilfe in Bremen:
- Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro. In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Die Soforthilfe in Bremen muss nicht zurückgezahlt werden. Gewährte Zuschüsse dienen als Liquiditätshilfe bis zur Klärung und Realisierung anderer Ansprüche. Im Falle einer Überkompensation (Entschädigungs- und Versicherungsleistungen, andere Fördermaßnahmen z. B. des Bundes) sind die erhaltenen Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Förderantrag vollständig ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E‑Mail oder per Post einreichen (Adresse siehe Antragsformular).
Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Wer ist für den Antrag berechtigt und was sind die Voraussetzungen?
- Kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
Höhe der Soforthilfe in Hamburg:
- 2.500 Euro (Solo-Selbständige)
- 5.000 Euro (weniger als 10 Mitarbeiter)
- 10.000 Euro (10 bis 50 Mitarbeiter)
- 25.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Der Zuschuss des Stadtstaats Hamburg muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Das Antrags‑, Bewilligungs- und Auszahlungsverfahren startet Mitte KW 13. Sobald es eine konkrete Vorgehensweise und einen Antrag gibt, wird dieser Passage aktualisiert.
- Weitere Informationen zum Hamburger Soforthilfeprogramm für von der Coronakrise Betroffene erhalten Sie hier.
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige in Hessen
Was wird getan?
- Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf.
Höhe der Soforthilfe im Freistaat Bayern:
- 0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro
- 6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro
- 11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
Rückzahlung:
- Die Soforthilfe des Landes Hessen muss nicht zurückerstattet werden.
Beantragung:
- Anträge können Sie ab dem 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.
Liquiditätshilfen für Freiberufler und KMU
Was wird getan?
- Liquiditätshilfe für Kleinstbetriebe und Freiberufler durch rückzahlbare Zuschüsse bis 20.000 Euro.
Höhe der Liquiditätshilfe in Mecklenburg-Vorpommern:
- Zinsfreies Darlehen bis zu 20.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre
- Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei
- Eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden. Die Antragsvormerkung bereits möglich. Antragsformulare stehen voraussichtlich ab dem 1. April 2020 zur Verfügung.
Corona Unterstützung in Niedersachen
Das Land Niedersachsen plant zwei Förderprogramme durch die NBank. Unternehmer werden mit Darlehen und Krediten unterstützt. Eine direkte Soforthilfe in Form von Zuschüssen gibt es (bisher) nicht. Für die beiden Förderprogramme wird eine Antragsstellung ab dem 25.03.2020 möglich sein.
Soforthilfen für Kleinunternehmen (aktualisiert am 14.04.2020)
Was wird getan:
- Das Corona-Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler des Landes Nordrhein-Westfalen baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag. NRW hat beschlossen, dass Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
Höhe der Soforthilfe in NRW:
- Bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung)
- Bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung)
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Die Soforthilfe muss nicht zurückerstattet werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Anträge werden in digitaler Form gestellt. Der Antragsteller füllt den Antrag online aus und erhält im Anschluss eine automatisierte Eingangsbestätigung. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingang des Antrages. Der Link zum Soforthilfe-Antrag wird am Freitag den 27.03.2020 freigeschaltet. Diesen finden Sie hier oder auf den Websites der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster).
Wichtig! Die Anträge dürfen nicht postalisch oder per Mail eingehen!
LINK: https://soforthilfe-corona.nrw.de/
Welche Informationen werden für die Antragstellung benötigt?
- Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.
- Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugehörige Amtsgericht anzugeben.
- Außerdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigentümer abgefragt.
- Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos für die Auszahlung.
- Abgefragt werden außerdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen hier.
- Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Beschäftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbeschäftigten s. oben.
Hinweis: Nordrhein-Westfalen fördert nach der Kleinbeihilfen Regelung des Bundes. Eine sogenannte De-Minimis-Erklärung ist nicht erforderlich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller/die Antragsstellerin an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
Das Corona-Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler
Was wird getan:
- Für die von der Coronakrise betroffenen Künstler in NRW wurde ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 5 Millionen Euro aufgelegt. Betroffen sind selbstständige Künstler die zum Beispiel mit Auftragseinbrüchen und Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben.
Höhe der Soforthilfe in NRW:
- Künstler erhalten eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Dieser Zuschuss der nordrhein-westfälischen Landesregierung muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie wird diese Künstler-Soforthilfe beantragt?
- Die Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung. Dort können Sie auch das Antragsformular herunterladen.
Nordrhein-Westfalen stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe (Nachtrag vom 14.04.2020)
Aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes hat das Land NRW das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragstellerinnen und Antragsteller vorübergehend gestoppt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Corona Unterstützung in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz verweist auf die Corona-Soforthilfe des Bundes und bietet selbst (bisher) nur Darlehen, Bürgschaften und steuerliche Erleichterungen an.
Soforthilfen für Kleinunternehmer, Künstler und Kulturschaffende
Wer ist für den Antrag berechtigt und was sind die Voraussetzungen?
- Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr.
- Auch für freiberuflich tätigen Künstlern und Kulturschaffende.
Höhe der Soforthilfe im Saarland:
- 3.000 bis 10.000 Euro
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Der Zuschuss muss voraussichtlich nicht zurückgehzahlt werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Das Programm soll am 24.03.2020 offiziell im Ministerrat beschlossen werden. Erst danach kann die Hilfe beantragt werden.
Corona Unterstützung in Sachsen
Sachsens Wirtschaftsministerium verweist auf die Soforthilfe des Bundes. Über die Sächsische Aufbaubank können zinslose Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro beantragt werden.
Coronona Unterstützung in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt hat ein Sofortprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer angekündigt, das auf den angekündigten Hilfen des Bundes basieren und auf die Wirtschaftsstruktur Sachsen-Anhalts passgenau zugeschnitten sein soll. Konkrete Informationen liegen dazu bisher nicht vor.
Corona-Soforthilfe für Künstler
Wer ist für den Antrag berechtigt und was sind die Voraussetzungen?
- Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.
- Die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit wird erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt.
- Der Wohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen.
Höhe der Künstler-Soforthilfe in Sachsen-Anhalt:
- 400 Euro pro Monat für zunächst maximal 2 Monate
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Der monatliche Zuschuss muss nicht zurückgehzahlt werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Antrag ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und per E‑Mail oder Post an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt schicken.
Das Corona-Soforthilfeprogramm in Schleswig-Holstein
Was wird getan:
- Die Landesregierung von Schleswig-Holstein stellt 500 Millionen Euro Soforthilfen für Unternehmen bereit, deren Existenz von der Coronakrise bedroht ist. 100 Millionen Euro davon werden als direkt Zuschüsse ausbezahlt.
Wer ist für den Antrag berechtigt und was sind die Voraussetzungen?
- Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
Höhe der Corona-Soforthilfe in Schleswig-Holstein:
- 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
- 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
- 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Die Beantragung ist noch nicht möglich.
Das Corona-Soforthilfeprogramm im Freistaat Thüringen
Wer ist für den Antrag berechtigt?
- Im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen inkl. Einzelunternehmen
- Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
- wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft
Höhe der Corona-Soforthilfe in Thüringen:
- Bis zu 30.000 Euro (für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern)
Wie wird die Corona-Soforthilfe zurückgezahlt:
- Die Thüringer Soforthilfe muss nicht zurückgehzahlt werden.
Wie wird die Soforthilfe beantragt?
- Die Antragsstellung ist ab dem 23.03.2020 (ca. 16 Uhr) bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) möglich.
Quellen:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilung.909713.php
https://www.ilb.de/de/index.html
https://www.bremen-innovativ.de/
https://www.hamburg.de/coronavirus/13737132/2020–03-19-bwvi-eckpunkte-schutzschirm/
https://www.wibank.de/wibank/corona
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
Haben Sie weitere Fragen?
Nordrhein-Westfalen stoppt vorerst Antragstellung für die Corona-Soforthilfe (Nachtrag vom 14.04.2020)
Aufgrund von Betrugsfällen mit Fake-Internetseiten und der Ermittlungen des Landeskriminalamtes hat das Land NRW das Antragsverfahren und die Auszahlung der NRW-Soforthilfe 2020 zum Schutz der Antragstellerinnen und Antragsteller vorübergehend gestoppt. Mehr dazu erfahren Sie hier.