In Zeiten des Coronavirus stehen Unternehmen vor großen finanziellen Herausforderungen. Wir von der wobkom GmbH möchten unsere Kunden jetzt schnellstmöglich mit wichtigen Informationen versorgen. Dazu gehört eine Beantwortung der Frage, welche Maßnahmen und Förderinstrumente Sie nun für Ihr Unternehmen in Anspruch nehmen können. Die folgenden 3 Punkte geben einen Einblick, welche Unterstützungsmöglichkeiten sich für KMU bieten. z. B. mit KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkrediten.

1. Ihr Unternehmen besteht länger als 5 Jahre?
Für Betriebe und Unternehmen besteht die Möglichkeit auf einen KfW-Unternehmerkredit (Betriebsmittelfinanzierung). Voraussetzung hierfür ist ein Bestehen von mindestens 5 Jahren. Des Weiteren darf der maximale Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht übersteigen. Ein Betrag von 25 Mio. Euro gilt dabei als Maximum. Bei einer Haftungsfreistellung sind es 5 Mio. Euro.
Bei den Laufzeiten gibt es zwei Varianten:
- Bis zu 2 Jahre (endfällig)
Dieser Kredit gilt ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen mit max. 250 Mitarbeitern. Außerdem darf der max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro und eine max. Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro nicht übersteigen. Der Höchstbetrag ist hierfür bei 5 Mio. Euro angesetzt. Bei der Hausbank ist eine Haftungsfreistellung von 50% möglich. - Bis zu 5 Jahre (1 Jahr Tilgungsfrei)
Betriebsmittelkredite sind wie immer zu besichern. Auch hier ist eine Haftungsfreistellung von 50% möglich.
Hausbanken können bei Bedarf auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Sanierungsfälle oder Unternehmen in einer Krise sind hiervon ausgeschlossen.
2. Ihr Unternehmen besteht kürzer als 5 Jahre?
Für Betriebe und Unternehmen die weniger als 5 Jahre bestehen, gibt es die zwei Möglichkeiten:
- ERP-Gründerkredit Startgeld — Betriebsmittelförderung
Gehören Sie zu kleinen Unternehmen und Freiberuflern ist das “ERP-Gründerkredit Startgeld” die richtige Wahl. Voraussetzung hierfür ist eine maximale Beschäftigungszahl von 50 Mitarbeiter*innen. Der Jahresumsatz bzw. die Jahresbilanzsumme darf 10 Mio. Euro nicht übersteigen. Hierbei ist ein Höchstbetrag von 30.000 Euro für Betriebsmittel angesetzt. Die Laufzeit erstreckt sich auf 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren. Die Bankübliche Besicherung liegt bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank.
- ERP-Gründerkredit Universell (Betriebsmittel)
Voraussetzung für einen ERP-Gründerkredit Universell (Betriebsmittel) ist ein maximaler Gruppenumsatz von max. 500 Mio. Euro. Hierbei gibt es 2 Varianten mit unterschiedlichen Laufzeiten:
- Eine Laufzeit von 2 Jahren (endfällig)
Dieser Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern (50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich). - Eine Laufzeit von 5 Jahren
Dieser Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern.
- Eine Laufzeit von 2 Jahren (endfällig)
Weitere Landesförderinstitute
Für eine zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierung stehen neben den Angeboten von KfW und der ERP auch weitere Förderinstitute zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums.
3. Bürgschaften
Es können Bürgschaften für Betriebsmittelkredite angeboten werden. Diese gelten allerdings nur für Unternehmen, denen es wirtschaftlich gut geht. Bis zu einer Höhe von 1,25 Mio. Euro erfolgt die Bearbeitung durch Bürgschaftsbanken. Geht es um einen Bürgschaftsbetrag der 20. Mio Euro überschreitet, beteiligt sich der Bund am Bürgschaftsobligo zur Hälfte. Dies gilt besonders in strukturschwachen Regionen. Bürgschaften dürfen nur maximal 80% des Kreditrisikos abdecken. Die Hausbank muss also mindestens 20% an Eigenobligo leisten.
Stecken große Betriebe nach den Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien der EU-Kommission in der Krise muss dieser Einzelfall notifiziert und von der Kommission bewilligt werden. Für KMU haben einzelne Länder Programme für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen zur Verfügung gestellt. Eine einzelne Notifizierung ist nicht notwendig.